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Unser Beratungsansatz
Unser Ziel ist die umfassende, kompetente Beratung von mittelständischen Unternehmen, Privatpersonen und Freiberuflern in allen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen, insbesondere steuerrechtlichen Bereichen.
Abgestützt auf die Kompetenz der vier Partner unserer Gesellschaften können wir auf eine mehr als 20-jährige Berufserfahrung in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung zurückgreifen.
Zusätzlich sind unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie drei Partner als Prüfer im System der Qualitätskontrolle der Wirtschaftsprüferkammer registriert, von denen einer bereits mehr als 50 Prüfungen persönlich bei kleineren und mittelgroßen Wirtschaftsprüfungsbüros durchgeführt hat.
In der engen Zusammenarbeit des Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters mit steuerrechtlich bzw. handels- und gesellschaftsrechtlich versierten Rechtsanwälten und einer mittelständisch orientierten Unternehmensberatung, sehen wir die ideale Ergänzung für die Beratung unserer Mandanten.
Dabei bilden Engagement, Verlässlichkeit, Verantwortungsbewusstsein und Unabhängigkeit die Grundlagen unserer Berufsausübung. Die Mandanten werden weitsichtig und umfassend durch das wirtschaftliche und steuerrechtliche Umfeld begleitet. Nach der festen Überzeugung der Gesellschafter kann nur eine einheitliche Betrachtung von Unternehmen, der wirtschaftlichen Situation, der Menschen und ihrer Ideen eine dauerhafte und gute Betreuung sicherstellen.
Unsere betriebswirtschaftliche und wirtschaftsrechtliche Beratungskompetenz für mittelständische Unternehmen basiert auf der Durchführung einer im Vorfeld strukturierten und risikoorientierten Analyse. Durch Einsatz aktuellster Prüfungssoftware werden auch große Datenmengen aufbereitet und nach spezifischen Fragestellungen analysiert. Eine anschauliche und verständliche Berichterstattung informiert über die Ergebnisse und dokumentiert die Vorgehensweise. Dabei gewährleistet unser Prüfungsansatz die Beachtung wirtschaftlicher Grundsätze.
Die von uns eingesetzte Prüfungssoftware wird zunehmend auch von der Finanzverwaltung bei der Durchführung von steuerlichen Außenprüfungen herangezogen. Dementsprechend können durch geeignete Simulationsrechnungen im Vorfeld steuerliche Risiken identifiziert und verringert werden.
