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[Translate to en:] Steuerberater für Ärzte

[Translate to en:] In unserer Funktion als Steuerberater für Ärzte nehmen wir Ihnen nicht nur die Erstellung der Steuererklärung ab, sondern kümmern uns um alle betriebswirtschaftlichen Belange Ihrer Praxisführung und sorgen für reibungslose Abläufe.

Nutzen Sie die Vorteile der kompetenten Steuerberater für Ärzte:

✔ Professionelle Erstellung der Steuererklärung
✔ Hilfe bei der Wahl der Rechtsform
✔ Beratung bei der Praxisgründung
✔ Übernahme der Lohnbuchhaltung
✔ Erstellung der Finanzbuchhaltung
✔ Je nach Rechtsform Steuererklärung für Gewerbe- oder Körperschaftssteuer
✔ Durchführung der Umsatzsteuervoranmeldungen
✔ Ermittlung des Gewinns (Bilanz oder EÜR)
✔ Prüfung der Steuerbescheide des Finanzamts

Unsere renommierten Experten verfügen sowohl über die Erfahrung als auch über die Kompetenz, um auf die speziellen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belange einer Arztpraxis einzugehen. Nutzen Sie die Möglichkeit, diese Aufgaben auf einen Steuerberater für Ärzte zu delegieren, um sich auf Ihre Praxistätigkeit und Ihre Patienten zu konzentrieren.

Jetzt beraten lassen!

 

Steuerberatung für den Arzt

Die Steuerberatung für einen Arzt muss die Spezifika, die mit dem Führen einer Praxis verbunden sind, berücksichtigen. Das beginnt bereits in der Gründungsphase, wenn die Wahl der Rechtsform ansteht. Ärzte können als Freiberufler eine Einzelpraxis gründen oder zusammen mit anderen Ärzten einen Personengesellschaft ins Leben rufen. Aus der Wahl der Rechtsform ergeben sich unterschiedliche Erfordernisse hinsichtlich der Buchführung, über die Sie der Steuerberater für Ärzte ausführlich informiert. Weitere steuerliche Besonderheiten betreffen die Umsatzsteuer sowie die Situation des Kaufs oder Verkaufs einer Arztpraxis. Auch in dieser Hinsicht können Sie sich auf die kompetente Beratung eines Steuerberaters für Ärzte aus unserem Team verlassen.

 

Steuerberater für Zahnärzte

Steuerberater sind die geeigneten Experten, Zahnärzte zu beraten und mit umfassenden Serviceleistungen zu unterstützen. Wir kümmern uns darum, dass das Praxismanagement in steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht reibungslos abläuft und Sie alle Ressourcen optimal nutzen. Wir informieren Sie über Fragen der Gehaltsabrechnung für angestellte Zahnärzte und das Praxisteam. Auch Fragen der Abschreibung der hochwertigen Einrichtung Ihrer Zahnarztpraxis werden von unseren Steuerberatern ausführlich und kompetent beantwortet.

Die Anforderungen hinsichtlich der steuerlichen Angelegenheiten steigen ständig und sind von Laien kaum zu durchschauen. Nutzen Sie die Expertise von Spezialisten, sodass Sie sich darum kümmern können, Ihren Patienten den optimalen Service zu bieten. Steuerberater helfen Ärzten dabei, sich auf ihre Kernkompetenz zu fokussieren und sich somit den Berufsalltag entscheidend zu erleichtern.

Die Steuerberater für Ärzte unterstützen Sie in folgenden Punkten:

  • Erstellung der Einkommenssteuererklärung
  • Übernahme der Lohnbuchhaltung
  • Übernahme der Finanzbuchhaltung
  • Abrechnung der Umsatzsteuer
  • Erstellung der Erklärung für die Gewerbesteuer
  • Erstellung der Erklärung für die Körperschaftssteuer
  • Erstellung der Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) oder Bilanz

 

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Steuerberater für Angehörige der Heilberufe

Auch Angehörige anderer Berufe im Gesundheitssektor benötigen einen spezialisierten Steuerberater. Der Bereich der Heilberufe wird immer komplexer und umfasst beispielsweise Physiotherapeuten oder Logopäden mit eigener Praxis. Profitieren Sie von einer Steuerberatung in entsprechender Breite und Tiefe, mit der es gelingt, Ihre Steuerbelastung zu senken und die legalen Steuersparpotenziale zu nutzen. Wir beraten Sie zu den Themen Umsatzsteuer sowie Gewerbesteuer und helfen Ihnen dabei, Ihre Praxistätigkeit rentabel zu gestalten.

Neben der Übernahme der Lohnbuchhaltung und der Finanzbuchhaltung sowie der Erstellung der Steuererklärung sind wir außerdem die passenden Ansprechpartner bei steuerlichen Fragen der Unternehmensnachfolge. Seit Jahren gestalten unsere Steuerberater für Ärzte, Zahnärzte und Angehörige der Pflegeberufe die steuerrechtliche Seite der Praxisnachfolge.