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[Translate to fr:] Wann ist eine Selbstanzeige beim Finanzamt sinnvoll?

[Translate to fr:] Es stellt sich die Frage, unter welchen Umständen eine Selbstanzeige beim Finanzamt sinnvoll ist und welche Fehler Sie dabei unbedingt vermeiden sollten. Was ist zu beachten, um mit der Selbstanzeige einer Bestrafung zu entgehen?

Welche Vorteile sind mit einer Beratung durch einen Experten im Vorfeld einer Selbstanzeige beim Finanzamt verbunden?

✔ Vermeidung einer Bestrafung
✔ Aufklärung über alle strafrechtlichen Konsequenzen
✔ Rechtzeitige und ordnungsgemäße Durchführung der Selbstanzeige
✔ Vermeidung von Fehlern bei der Selbstanzeige
✔ Umfassende Beratung

Eine Selbstanzeige beim Finanzamt bedeutet nicht automatisch Straffreiheit, ist jedoch eine Möglichkeit, die bereits erfolgte Steuerhinterziehung im Nachhinein zu korrigieren. Sie können somit einer Bestrafung entgehen, obwohl Sie bereits eine Straftat begangen haben. Das funktioniert allerdings nur, wenn die Selbstanzeige beim Finanzamt erfolgreich war.

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Selbstanzeige Steuerhinterziehung

Die Möglichkeit der Selbstanzeige beim Finanzamt basiert auf Paragraf 371 der Abgabenordnung (AO) und ist juristisch betrachtet eine Ausnahme im deutschen Recht. Das bedeutet, dass mit der Steuerhinterziehung einhergehende Delikte nicht gleichermaßen von der Straffreiheit betroffen sind. Wurden im Zusammenhang mit der Steuerhinterziehung beispielsweise Urkundenfälschungen oder Ordnungswidrigkeiten begangen, werden diese strafrechtlich verfolgt und entsprechend geahndet. Lassen Sie sich deshalb unbedingt kompetent beraten, bevor Sie eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung erwägen. Es sollten alle möglichen Folgen betrachtet werden. Eine kompetente Beratung ist unerlässlich und kann keinesfalls durch pauschale Ratschläge aus dem Internet ersetzt werden. Vor der Selbstanzeige bei einer Steuerhinterziehung müssen die Umstände individuell einbezogen werden, um angemessen zu reagieren.

 

Selbstanzeige Finanzamt: Verjährung beachten

Die Vorschriften hinsichtlich einer Selbstanzeige beim Finanzamt sind in den letzten Jahren deutlich verschärft worden. Das Gebot der Vollständigkeit ist zu beachten und auch die Frage, inwieweit die Steuerhinterziehung bereits aufgedeckt wurde, spielt dabei eine wichtige Rolle. Es kann also durchaus passieren, dass mit der Selbstanzeige beim Finanzamt nicht die gewünschte strafbefreiende Wirkung einhergeht. Es ist wichtig, genau zu betrachten, welche Veranlagungszeiträume und welche verschiedenen Steuerarten bei der Selbstanzeige berücksichtigt werden müssen.

Die Steuerberater der MT Mittelstandstreuhand KG beziehen die Novellen der AO aus den Jahren 2011 und 2015 bei der Beratung ein und können Ihnen somit fundierte Entscheidungshilfen unterbreiten. Bei der Selbstanzeige beim Finanzamt ist außerdem die Verjährung zu berücksichtigen. Generell verjähren Straftaten im Bereich der Steuerhinterziehung nach fünf Jahren. Wurde nachgewiesen, dass die Steuerhinterziehung vorsätzlich erfolgte, verlängert sich die Verjährungsfrist allerdings auf zehn Jahre. Im Falle einer Steuerfahndungsprüfung wird der Ablauf der Verjährungsfrist verlängert.

Nutzen Sie die kompetente Beratung durch die Experten unseres Teams, wenn Sie eine Selbstanzeige beim Finanzamt erwägen. Lassen Sie die Steuererklärung dann künftig vom Steuerberater erstellen, vermeiden Sie außerdem jegliche Konflikte mit dem Finanzamt, die aus unbeabsichtigter Steuerverkürzung entstehen können. Besonders Freiberufler sollten die Serviceleistungen eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, um nicht aus Unkenntnis der bestehenden Regelungen oder aus Unerfahrenheit Steuern zu hinterziehen. Mit der Unterstützung eines renommierten Steuerberaters sind Sie auf der sicheren Seite.

 

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